Die Regelungen über die Besteuerung der Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Vorsorgeaufwendungen sind vor dem Hintergrund, dass auch gröbere Typisierungen und Generalisierung durch den Gesetzgeber zulässig sind, insgesamt verfassungsgemäß. So entschied das Finanzgericht München (Az. 11 K 1720/21). Streitig war hier die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Alterseinkünften im Jahr 2018.
Wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall zu einer doppelten Besteuerung kommt, kann ihm aufgrund der besonderen Umstände seines konkreten Einzelfalls aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Anspruch auf eine Milderung des Steuerzugriffs in der Rentenbezugsphase zukommen. Die erforderliche Vergleichs- und Prognoserechnung ist auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vorzunehmen. Dieses sei verfassungsgemäß.
Im Rahmen der Vergleichs- und Prognoserechnung seien der voraussichtlichen steuerlichen Gesamtfreistellung der Alterseinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung die entsprechenden steuerbelasteten Vorsorgeaufwendungen, die der Steuerpflichtige an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat, gegenüberzustellen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Steuerberater
Daniel Mielke
Hauptstraße 49
40764 Langenfeld
Telefon:+49 2173 91000
Fax: +49 2173 91001
info@steuerberatung-mielke.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.