Steuerberatung Mielke
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Infothek

Steuern / Umsatzsteuer 
Donnerstag, 05.09.2024

Umsatzsteuer auf Zusatzvergütungen eines Drehbuchautors für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte

Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber (z. B. an einen selbstständigen Drehbuchautor) stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar.

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Steuern / Verfahrensrecht 
Donnerstag, 05.09.2024

Zur Rechtmäßigkeit der Pfändung der GEMA-Ansprüche eines verstorbenen Musikers wegen dessen Steuerschulden

Das Sächsische Finanzgericht entschied, dass Bekanntgaben der auf GEMA-Ansprüche zurückzuführenden Einkommensteuerbescheide der Miterben nicht an Nachlassverwalter, sondern an die Miterben geboten sind. Die Geltendmachung der beschränkten Erbenhaftung ist erst im Zwangsvollstreckungsverfahrens zulässig.

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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 05.09.2024

Abbiegender Traktor kollidiert mit überholendem Pkw: Wer haftet?

Die Verpflichtung der Beteiligten zum Ersatz von Unfallschäden hängt insbesondere davon ab, inwieweit diese von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden sind. Im konkreten Fall stand fest, dass der abbiegende Traktorfahrer gegen die ihn treffende doppelte Rückschaupflicht verstoßen hatte und der Pkw-Fahrer das Überholverbot missachtet und zudem bei unklarer Verkehrslage überholt hatte.

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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 05.09.2024

Erhebliche Änderungen auf Schiffsreise können zu Reisepreisminderung führen - Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden nur bei Verschulden

Das Landgericht Frankfurt hatte zu entscheiden, ob bei Änderungen auf einer Schiffsreise in Schottland ein Anspruch auf Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden besteht.

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Steuern / Sonstige 
Mittwoch, 04.09.2024

Grundstücksbewertung: Vergleichspreisverfahren oder Vergleichsfaktorverfahren - Finanzamt kann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden

Das Vergleichspreisverfahren gemäß § 183 Abs. 1 BewG und das Vergleichsfaktorverfahren gemäß § 183 Abs. 2 BewG sind gleichrangig nebeneinanderstehende Verfahren, zu deren Anwendung das Finanzamt sich nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden kann. Ein Vorrang des Vergleichspreisverfahrens besteht nicht.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.